ALFES & PARTNER RECHTSANWÄLTE

Miet- und Pachtrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Vermietern und Mietern. Es handelt sich um ein Rechtsgebiet, mit dem ein Großteil der Bevölkerung regelmäßig in Berührung kommt.

Das Mietrecht umfasst die verschiedenen Formen von Mietverhältnissen, vor allem das Wohnraummietverhältnis und das Gewerberaummietverhältnis. In beiden sind vielfältige Problemfelder anzutreffen. Dies betrifft den Abschluß und die inhaltliche Gestaltung des Mietvertrages ebenso wie die Kündigung des Mietverhältnisses, die Räumung und Herausgabe von Wohnraum sowie Gewerberaum und Betriebskostenabrechnungen.

In jedem Stadium eines Mietverhältnisses kann es zu Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommen. Anwaltliche Beratung ist in diesem Falle aufgrund der Vielzahl von Gesetztesvorschriften und der sich stetig entwickelnden, für den rechtlichen Laien unübersichtlichen Rechtssprechung häufig unverzichtbar.