Aktuelles
01.05.2018
Änderung der anerkannten Regeln der Technik während der Bauausführ
Grundsätzlich schuldet der Bauunternehmer gegenüber seinem Auftraggeber eine funktionstaugliche und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Werkleistung, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Werk- oder Bauvertrag vereinbart ... weiterlesen
10.02.2017
BGH: Rechtsprechungsänderung bei Eigenbedarfskündigung
Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
kann der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis kündigen, falls er die Mietwohnung
für sich, einen Familienangehörigen oder Angehörigen seines Haushalts benötigt.
Steht zum Zeitpunkt der Kündigung eine ... weiterlesen
Unser Profil
Unsere Rechtsanwaltskanzlei leistet Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in nahezu allen Rechtsgebieten und bundesweit.Die langjährige Tätigkeit in Schwerpunktbereichen wie z.B. dem Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Baurecht, Mietrecht und Schaden- und Versicherungsrecht macht dabei großes Erfahrungswissen im Interesse der Mandanten nutzbar.
Nach unserer Überzeugung gewährleistet nur eine konsequente Spezialisierung und Weiterbildung der Rechtsanwälte eine bestmögliche Vertretung. Der Rechtsanwalt als "Allrounder" kann immer weniger die vielfältigen Anforderungen heutiger Rechtsentwicklung erfüllen.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte unserer Kanzlei bieten Ihnen in den Gebieten Arbeitsrecht, Ehe - und Familienrecht, Miet - und Wohnungseigentumsrecht , Bau - und Architektenrecht und Verwaltungsrecht eine ebenso umfassende wie kompetente Interessenvertretung auch bei Ihrem speziellen Rechtsproblem.
Aber auch über die Fachanwaltschaften hinaus verfügen die Rechtsanwälte/innen unserer Kanzlei über breit gefächerte Spezialisierungen., die sich auf langjährige, einschlägige Tätigkeitsschwerpunkte und Praxiserfahrung gründen.