Erbrecht

Im Erbrecht sind wohl am stärksten komplizierte rechtliche Zusammenhänge mit sehr persönlichen, familiären Beziehungen und Problemen verzahnt. Sehr häufig geht es um beträchtliche Vermögenswerte, die bei dem Tode eines Menschen übertragen werden sollen. Immer geht es aber auch um den persönlichen, familiären Verlust, der aufzuarbeiten ist.

Das Erbrecht umfasst Fragen der gesetzlichen Erbfolge, die Nachfolgeregelung durch letztwillige Verfügungen (Testament, Erbvertrag) und ebenso die vielfältigen Dinge, die beim Eintritt eines Erbfalls konkret zu regeln sind. Dazu gehören die Klärung der Erbfolge, nötigenfalls unter Beteiligung des Nachlassgerichts, die Planung und Abwicklung der Erbauseinandersetzung bei mehreren Miterben einschließlich der Abwicklung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.

Nicht immer einigen sich die Betroffenen gütlich. Auskunftsansprüche, Pflichtteilsrechte und Zweifel an der Gültigkeit einer letztwilligen Anordnung können zu Streitigkeiten führen, die mit schwierigen Auslegungsfragen und Rechtsproblemen verbunden sind.

Eine vorausschauende Planung der Erbfolge mit gut durchdachten Regelungen hilft dies zu vermeiden. Gerade im Beratungsbereich erfordert dies die umfassende Kenntnis der komplexen erbrechtlichen Zusammenhänge auf Seiten des Beraters.

Ebenso muß dieser stets die menschliche Seite der Auseinandersetzung zutreffend erfassen und berücksichtigen können. Andererseits ist auch eine entschlossene Durchsetzung der erbrechtlichen Ansprüche des Mandanten im Streitfalle unabweisbar.

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