Rechtsgebiete

Unsere Rechtsanwaltskanzlei leistet Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in nahezu allen Rechtsgebieten und bundesweit. Die langjährige Tätigkeit in Schwerpunktbereichen wie z.B. dem Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Baurecht, Mietrecht und Schaden- und Versicherungsrecht macht dabei großes Erfahrungswissen im Interesse der Mandanten nutzbar. Nach unserer Überzeugung gewährleistet nur eine konsequente Spezialisierung und Weiterbildung der Rechtsanwälte eine bestmögliche Vertretung. Der Rechtsanwalt als „Allrounder“ kann immer weniger die vielfältigen Anforderungen heutiger Rechtsentwicklung erfüllen. Die Rechtsanwält*innen und Fachanwält*innen unserer Kanzlei bieten Ihnen in den Gebieten Arbeitsrecht, Ehe – und Familienrecht, Miet – und Wohnungseigentumsrecht , Bau – und Architektenrecht und Verwaltungsrecht eine ebenso umfassende wie kompetente Interessenvertretung auch bei Ihrem speziellen Rechtsproblem. Aber auch über die Fachanwaltschaften hinaus verfügen die Rechtsanwält*innen unserer Kanzlei über breit gefächerte Spezialisierungen, die sich auf langjährige, einschlägige Tätigkeitsschwerpunkte und Praxiserfahrung gründen.

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