Ehe- und Familienrecht

Das Ehe- und  Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen insbesondere zwischen Ehepartnern sowie Eltern und Kindern. Zunehmende Bedeutung gewinnen seit langem aber auch die Rechtsprobleme, die sich bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für die Partner und gemeinsamen Kinder stellen; wegen der inhaltlichen Nähe und vergleichbaren Interessenlage gehören auch solche Fragen zu diesem Rechtsgebiet.
Die enge Verflechtung rechtlich komplizierter Fragen mit den persönlichen Beziehungen der Beteiligten erfordern in besonderer Weise spezielle Rechtskenntnisse, aber auch Verständnis für die persönliche Situation der Mandanten. Neben einem entschiedenen Eintreten für die Rechtsposition ist deshalb stets auch die einvernehmliche Lösung der Auseinandersetzungen in den Blick zu nehmen.

Zum Bereich des Ehe- und Familienrechts gehören insbesondere :

  • Alle Rechtsfragen , die sich aus Trennung und Scheidung ergeben.
  • Unterhaltsansprüche während der Trennungszeit, für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung und Kindesunterhalt.
  • Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht für gemeinsame Kinder.
  • Umgangsregelung zum Wohle der Kinder.
  • Die Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Ehescheidung, hier insbesondere die Regelung von Zugewinnausgleichsansprüchen.
  • Familienrechtliche Regelungen vermögensrechtlicher Art, die nicht im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden können.
    • Hierbei handelt es sich insbesondere um die Auseinandersetzungen von gemeinsamen Vermögenswerten und Immobilien; Ausgleichsansprüche hinsichtlich gemeinsamer Schulden, eventuelle Nutzungsentschädigungen für die Alleinnutzung einer gemeinsamen Immobilie oder angemieteter Wohnung sowie die Berücksichtigung von Rückforderungen der Schwiegereltern aus Schenkungen an den Ehegatten des eigenen Kindes bei Beendigung der Ehe.
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