Arbeitsrecht

Nahezu jeder hat irgendwann einmal Berührung mit dem Arbeitsrecht. Dieses beschreibt umfassend die Rechtsbeziehungen des Berufs- und Arbeitslebens.

Das individuelle Arbeitsrecht regelt speziell die Rechtsverhältnisse einzelner Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dazu zählen auch die vielfältigen Fragen der Berufsausbildung. Alle typischen Problemfelder des Arbeitslebens werden davon erfaßt, wir z.B. Gestaltung und Auslegung eines Arbeitsvertrags, Abmahnung, Kündigung und Kündigungsschutz, Urlaub, Elternzeit und Teilzeit, das Recht der schwerbehinderten Arbeitnehmer wie auch die Fragen der richtigen Vergütung und der Anwendbarkeit von Tarifverträgen.

Das kollektive Arbeitsrecht erfasst im Unterschied dazu die Rechtsbeziehungen zwischen den Sozialpartnern eines Betriebs – Unternehmensleitung und Betriebsrat – ebenso wie das Verhältnis von Tarifvertragsparteien untereinander und das Tarifvertragsrecht.

Die vielzähligen Probleme und eine unübersichtliche „Gesetzeslandschaft“ erfordern sowohl bei der außergerichtlichen Beratung und Gestaltung als auch in der Vertretung vor den Arbeitsgerichten umfassende Spezialkenntnisse und praktische Erfahrung. Die Rechtsanwendung ist in erster Linie von der Rechtssprechung beeinflußt, die sich stetig weiterentwickelt. In kaum einem anderen Rechtsgebiet prägen höchstrichterliche Entscheidungen die Rechtsanwendung wie gerade im Arbeitsrecht. Hinzu treten seit längerem die besonderen Fragen, die ein stetig wachsender Einfluß von Rechtssprechung und Gesetzgebung auf euroäischer Ebene für das deutsche Arbeitsrecht aufwirft.

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