BGH: Verteilung des Selbstbehalts bei der Gebäudeversicherung auf alle Wohnungseigentümer (Urteil vom 16.September 2022 – V ZR 69/21)

Sachverhalt: Die Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage verteilt den bei der Abwicklung eines Leitungswasserschadens im Bereich einer Sondereigentumseinheit anfallenden Selbstbehalt in ständiger Praxis auf alle Sondereigentümer. Hiergegen geht ein Mitglied der Gemeinschaft vor und beantragt, dass nur der unmittelbar vom Wasserschaden betroffene Sondereigentümer den Selbstbehalt tragen solle. Eine vertragliche Kostenregelung existiert nicht. Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt. […]

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