Neufassung des Nachweisgesetzes – Handlungsbedarf für Arbeitgeber !

Neufassung des Nachweisgesetzes Schon seit 1995 verpflichtet das Nachweisgesetz(NachwG) den Arbeitgeber, wesentliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses „ nachzuweisen“, d.h. schriftlich niederzulegen, zu unterschreiben und den Beschäftigten auszuhändigen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht für Arbeitsverträge grundsätzlich keine zwingende Schriftform vor. Dem NachwG liegt eine europarechtliche Richtlinie zugrunde, die insbesondere das berechtigte Interesse der Beschäftigten an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schützen […]

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